Freie Wahl der Empfangsgeräte in Schweiz gefordert

Vielfach verschlüsseln die TV-Kabelnetzgesellschaften die digitalen Signale und zwingen die Nutzer so, ihre speziell auf die Eigenheiten der jeweiligen Plattform vorbereiteten Receiver zu kaufen oder zu mieten.

Der Bundesrat der Schweiz möchte dem Parlament nun eine Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes vorschlagen, die den Nutzern von digitalem Fernsehen die freie Wahl ihrer Set-Top-Box ermöglicht. Allerdings sollen die Anbieter grundsätzlich selbst entscheiden können, wie sie diese Wahlfreiheit gewährleisten wollen; ein Verschlüsselungsverbot ist nicht vorgesehen. Im Fall einer Verschlüsselung sollen die Kabelprovider jedoch verpflichtet werden, den Kunden ein Grundangebot von mindestens 50 Fernsehprogrammen anzubieten, das auch mit frei erhältlichen Geräten empfangen werden kann.

Während die schweizerischen Kabelnetzbetreiber eine Regelung grundsätzlich als unnötig erachten, geht den Konsumentenschutzorganisationen der Gesetzesentwurf nicht weit genug. Sie fordern ein Verschlüsselungsverbot. „BAKOM und Bundesrat kapitulieren vor dem Lobbying der Kabelnetzbetreiber, die nun weiterhin tun können, was sie wollen.“, so Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS (Stiftung für Konsumentenschutz).

Auch in Deutschand sorgen die proprietären Set-Top-Boxen insbesondere der Kabelanbieter seit Jahren für Ärger bei den Verbrauchern. Das Bundeskartellamt ermittelt bereits und prüft, ob das Gerätemonopol der „Zwangs-Set-Top-Boxen“ nicht doch als „wettbewerbswidrige Kundenbindung“ zu sehen ist.

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